Allgemeine Geschäftbedingungen

Der Montafoner Sagenfestspiele

Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltung

Die unten angeführten Bedingungen  gelten für die Reservierung und den Kauf von Eintrittskarten auf der Freilichtbühne Silbertal, die zum Besuch einer Vorstellung berechtigen. Mit Ihrer bestätigenden Eingabe nehmen Sie die Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis.

Bei der Bestellung einer oderer mehrer Eintrittskarten ist Ihr  Vertragspartner der Kulturverein Silbertal, ZVR-Zahl: 957 359 875, Hsnr. 2 in A-6780 Silberta   Der Vertragsabschluss findet in deutscher Sprache statt.

Alle im Rahmen des Verkaufsvorganges von uns angegebenen Preise sind Endpreise.

Die Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang oder den online im Kartenverkaufsbereich hinterlegten Preisen. Es enstehen für den Onlinekauf der Karten keine weiteren Gebühren bzw. Kosten.
Es kann Preisabweichungen für einzelne Veranstaltungen geben. Diese werden im Rahmen der Bestellung angezeigt

Zahlung

Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen das vereinbarte Entgelt ist ausgeschlossen, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir behalten uns vor, das gegenständliche Service im Missbrauchsfall zu sperren. Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Login nicht in Reservierungs- oder Kaufabsicht ausgeübt wird und reservierte Karten nicht Bezahlt werden. Wir behalten uns vor, dass reservierte Karten die kurzfristig gebucht worden sind und nicht bezahlt wurden von uns trotzdem in Rechnung gestellt werden. Wir möchten Sie bitten den Einzahlungschein auf Wunsch im Eintrittsbereich vorzuzeigen.

 

Stornierung
Wir bitten um Verständnis dass bereits bezahlte und verbuchte Karten nicht storniert werden können.

Leistungsbeschreibung

Durch die Freischaltung Ihrer Eintrittskarte und den von Ihnen durchgeführten Druck erwerben Sie die Berechtigung, die Vorführung der von Ihnen gewählten Vorstellung zu besuchen.

Sitzplatzregelung

Mit der Nutzung der Sitzplatzreservierung im Rahmen der Internetpräsentation der Freilichtspiele / Sagenspiele erklären Sie sich einverstanden, Sitzplätze nur im wirklich benötigten Umfang zu reservieren.
Das Personal vor Ort behält sich eine andere Platzierung im begründbaren Ausnahmefall zu ändern vor, so dass kein Rechtsanspruch auf einen oder mehrere bestimmte Sitzplätze besteht, die online reserviert wurden. Der Rechtsanspruch an dieser gebuchten Veranstaltung teilzunehmen bleibt hiervon unberührt. Ausnahmefälle in diesem Sinne können u.a. eine manuelle Sitzplatzvergabe aufgrund technischer Probleme im Registrierungsablauf der Onlinereservierung sein. Mündliche Zusagen gelten als nicht bindend.

Reservierungsfrist

Die Reservierung von Sitzplätzen einer bestimmten Veranstaltung ist zum Vorverkaufspreis nur bis zu 2 Tage vor der Reservierung online möglich. Die Möglichkeit zur Onlinereservierung endet technisch bedingt 0 Uhr genau 2 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. Karten sind dann nur noch an der Abendkasse erhältlich. Die Kartenreservierung bleibt bis zu 10 Tage unbezahlt bestehen, hiernach kann diese nicht mehr berücksichtigt werden.

Gewährleistung und Schadenersatz

Sollte eine Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt werden können (z.B. extreme Wetterverhältnisse, technische Probleme) wird Ihnen die Möglichkeit gegeben eine Veranstaltung in naher Zukunft zu besuchen. Gästen, die Ihren Urlaub in der Region verbringen, werden wir den Kaufpreis zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen.
Im übrigen gilt die Festspielregel, d.h. sollte die Aufführung bis zur Pause durchgehend aufgeführt werden und muss die weitere Fortführung nach der Pause abgebrochen oder abgesagt werden,so wird das Eintrittsentgelt nicht, auch nicht teilweise, zurückerstattet. Die Ansprüche an die Betreiber der Freilichtspiele sind damit abgegolten.

Erfüllungszeit und Erfüllungsort

Sie nehmen weiters die Möglichkeit der zeitlichen Verlegung des Vorstellungsbeginns nach hinten im Rahmen bis zu 40 Minuten zustimmend zur Kenntnis. Eine solche Verlegung bildet daher weder einen Rücktrittsgrund noch einen Rückerstattungsgrund.